Brandschutz
Brandschutz

Brandschutz

Brandschutz heißt Brandverhütung und Brandbekämpfung. Brandverhütung ist vorbeugender Brandschutz, Brandbekämpfung abwehrender Brandschutz. Der vorbeugende Brandschutz gehört zu den Aufgaben des Unternehmers.

Vorbeugender Brandschutz soll den Eintritt einschlägiger Ereignisse möglichst unwahrscheinlich machen, und für den Fall eines Brandereignisses Vorsorge treffen, sodass der Brand wirksam bekämpft werden kann. Vorbeugender Brandschutz erfolgt auf der baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Ebene. Die Grundlagen sind den einschlägigen Vorschriften zu entnehmen. Leider stellen Gesetzgeber und Vorschriftengeber detaillierte technische Anforderungen, lassen aber offen, wie diesen Anforderungen konkret entsprochen werden kann; die ausgewählten Einrichtungen und Ausrüstungen müssen lediglich den gesetzlich festgelegten Ansprüchen genügen. Beachten Sie, dass der Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz relevant ist. Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht berücksichtigt, kann die Versicherung die Schadenskosten einfordern! Wir als Brandschutzbeauftragtes Unternehmen führen in Ihrem Unternehmen Brandschutzbegehungen durch. Als Brand gilt ein mit einer Lichterscheinung (Feuer, Flamme, Glut, Glimmen, Funken) verbundener Verbrennungs-, Sengen- oder Schmelzvorgang, der ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn – unkontrolliert – verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Wenn sich ein Feuer unkontrolliert ausbreitet und Sach-, Personen- bzw. Umweltschäden anrichtet, wird es durch die Feuerwehr bekämpft.

Wenn es um Flucht & Rettungspläne, Brandschutzzeichen, Rauch – Wärmeabzugsanlage (RWA) (NRA), Feuerlöscher, Wandhydranten, Brandschutzunterweisung, Brandschutzbegehungen, Wartung & Service sowie Rauchmelder geht, sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite.
Brandschutz Leistungen und Anlagen

Anlagentechnischer Brandschutz

Anlagentechnischer Brandschutz umfasst vier Bereiche:

  • Brandmeldeanlagen
  • ortsfeste, selbsttätig auf eine Brandmeldung reagierende Löscheinrichtungen
  • von Hand zu bedienende Feuerlöscheinrichtungen (einschließlich beweglicher Feuerlöscher)
  • automatische oder manuelle Einrichtungen zur Sicherung von Brandabschnitten nach erfolgter Brandmeldung.

Der Anlagentechnische Brandschutz wirkt ergänzend zu den Maßnahmen des baulichen Brandschutzes. Zum Teil kann er meist teure bauliche Maßnahmen wirkungsvoll ersetzen. Wenn die Vorgaben des baulichen Brandschutzes: Brandabschnitte von 40 x 40 m mit einer max. Fluchtweglänge von 35 m nicht eingehalten werden können, müssen zusätzliche technische Maßnahmen ergriffen werden. Der anlagentechnische Brandschutz erfüllt bei richtiger Planung, Errichtung und Instandhaltung die gesetzlichen und versicherungstechnischen Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes. Durch die frühe Branderkennung und die Einleitung vorgeplanter Schutz- und Abwehrmaßnahmen kann der anlagentechnische Brandschutz die im Gebäude anwesenden Personen so frühzeitig warnen, so dass sie sich selbst retten können. Die Brandeinwirkung auf das Gebäude sowie Einrichtung kann damit den Sachschaden minimieren. Dadurch werden Vermögen und Betrieb geschützt. Viele Betriebe können nach einem Brand nicht mehr weiterexistieren. Die Umwelt wird deutlich weniger mit Schadstoffen (Brandaerosole, Fein- staub, toxische Gase, CO2, kontaminiertes Löschwasser) beaufschlagt. Alles zusammengefasst kann man sagen, dass ein wirksamer, gut geplanter anlagentechnischer Brandschutz den Bränden sehr viel von ihrer Gefahr nimmt.

Brandmeldeanlagen (BMA)

Unter Brandmeldeanlagen (BMA) sind gemäß DIN 14675 Anlagen zu verstehen, die der Übermittlung von Brandmeldungen dienen, damit geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Der Schutzwert einer Brandmeldeanlage wird vom Zeitpunkt der Brandentdeckung, der Geschwindigkeit der Übertragung der Brandmeldung und der Dauer bis zum Löschbeginn bestimmt.

Bestandteile eine BMA:

  • Brandmeldezentrale
  • Energieversorgung
  • Übertragungswege
  • Brandmelder
  • Übertragungseinrichtungen für Brandmeldungen
  • Feuerwehrbedienfeld (FBF)
  • Alarmierungseinrichtungen
  • Parallelanzeige
  • Steuereinrichtungen für Brandschutzeinrichtungen
Brandschutz Leistungen und Anlagen
Brandschutz Leistungen und Anlagen - BMZ

BMZ

Eine Brandmeldezentrale muss die Meldung der angeschalteten Melder aufnehmen und sie dann optisch und akustisch anzeigen. Den Melde-Ort kennzeichnen und die Meldung ggf. registrieren und die BMA zu überwachen. Bei auftretenden Fehlern, diese optisch und akustisch anzuzeigen.

  • Die Brandmeldung über die Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen (Hauptmelder) z.B. an die Feuerwehr weiterzuleiten.
  • Parallel wird der angeschlossene Feuerwehrschlüsselkasten geöffnet, in welchem sich die Generalschlüssel des Gebäudes befinden.
  • In der BMZ werden Schleifenpläne für die Feuerwehr deponiert
  • Eventuell versorgt die BMZ die Brandmelder mit Energie.
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