Brandschutzbegehung

Brandschutzbegehungen sind planmäßige Überprüfungen Ihrer Arbeitsstätte auf Mängel im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz. Die Vermeidung von Bränden, die Begrenzung der Brandausbreitung und der Erfolg von Rettungs- und Löschmaßnahmen können durch geringfügige Nachlässigkeiten im vorbeugenden Brandschutz schnell untergraben werden. Das rechtzeitige Erkennen und Beseitigen solcher Schwachpunkte helfen Ihnen, große Schäden zu unterbinden.

 

Wir, als geprüfte Brandschutzbeauftragte unterstützen Sie vollumfänglich!

 

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in Ihrem Unternehmen zwecks Brandschutzbegehung

 

Bei einer Brandschutzbegehung werden unter anderem folgende Punkte durch uns geprüft:

 

·         Kennzeichnung Feuerlöscheinrichtungen

·         Kennzeichnung Feuermeldeeinrichtungen

·         Kennzeichnung Fluchtwege

·         Sind alle Feuerlöscher vorhanden

·         Feuerlöscher gut zugänglich

·         Hinweise auf Rauchverbot

·         Hinweise Verhalten im Brandfall

·         Wann wurde die letzte Brandschutzunterweisung durchgeführt

·         Werden Räumungsübungen durchgeführt

·         Kennzeichnung brennbarer Flüssigkeiten + Lagerung

·         Lagerung Druckgasflaschen

·         Tagesbedarf an brennbaren Flüssigkeiten am Arbeitsplatz

·         Flucht & Rettungswege gut erkennbar

·         Notausgänge von innen und außen nicht verstellt

·         Brandschutztüren offen oder verkeilt

·         Überprüfung der Küchen / Teekocher

·         Feststellanlagen

Wofür benötigt ein Unternehmen wie Sie eine(n) Brandschutzbeauftragte(n)?

Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb beschäftigten Angestellten. Der Unternehmer trägt zugegeben die Verantwortung für die Erfüllung solcher Aufgaben in seinem Betrieb. Die Verkaufsstättenverordnung sowohl als auch die Industriebaurichtlinie fordern die Bestellung von Brandschutzbeauftragten unter bestimmten Voraussetzungen. Des Weiteren kann es ebenso in weiteren Bereichen vernünftig sein, zur Unterstützung des Unternehmers einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

Der Arbeitgeber hat entsprechend der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten ebenso der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten nötig sind.

 

Muster-Industriebaurichtlinie

Betreiber von Industriegebäuden mit Bruttogrundfläche ab 5.000 Quadratmetern müssen einen geeigneten Brandschutzbeauftragten benennen. Der oder die Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung der genehmigten Vorschriften sicherzustellen, Brandschutzkonzepte und daraus resultierende betriebliche Brandschutzanforderungen zu überwachen, und festgestellte Mängel aufzuzeigen. Brandschutzbeauftragte müssen schriftlich benannt werden.

 

Muster-Verkaufsstätten- Verordnung

Diese Pflicht gilt für Verkaufsstellen mit einer Gesamtfläche von mehr als 2.000 Quadratmetern. Der Betreiber der Verkaufsstelle verfügt über einen Brandschutzbeauftragten und Verkaufsstellen mit einer Gesamtverkaufsraumfläche von mehr als 15.000 Quadratmetern, müssen ein sogenanntes Selbstrettungspersonal bzw. Selbsthilfekräfte benennen. Der Unternehmer hat für die Ausbildung dieser Kräfte im Einvernehmen mit der für den Brandschutz akkreditierten Stelle zu sorgen. Brandschutzbeauftragte Personen müssen schriftlich festgelegt werden. Der Name des Brandschutzbeauftragten ist der für den Brandschutz zuständigen Stelle auf Abfrage mitzuteilen.

 

 

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